Kläger waren drei deutsche Organisationen, darunter TestBioTech eV. Nach ihrer Meinung wurden die gesundheitlichen Risiken vor der Zulassung nicht hinreichend geprüft. Die Kläger schafften es jedoch nicht, Zweifel an der Entscheidung der EU-Kommission wecken, in welcher die Kommission das Inverkehrbringen der Gen-Sojabohne erlaubt hatte. Die Vermutung von TestBioTech eV, dass das Allergierisiko durch die Gen-Sojabohne steigen könnte, überzeugte das Gericht der Europäischen Union (EuG) nicht. Das Allergierisiko sei von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit bereits angemessen eingeschätzt worden. Nach der Einschätzung der Behörde gefährde die Gen-Sojabohne die Gesundheit von Mensch und Tier nicht mehr als die koventionelle Sojabohne.
Normen: (EG) Nr. 1829/2003