Wir vertreten Sie gegenüber Polizei, Bußgeldbehörde und Gericht in allen ordnungswidrigkeitenrechtlichen Angelegenheiten des Straßenverkehrs, auch über Darmstadt, das Rhein-Main-Gebiet und Südhessen hinaus.
Einerlei ob sich der gegen Sie erhobene Vorwurf auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung, zu geringen Abstand, dass Überfahren einer roten Ampel (Rotlichtverstoß), Mängel am Fahrzeug oder eine andere der vielen möglichen Varianten straßenverkehrsrechtlicher Ordnungswidrigkeiten richtet, wir kümmern uns um Ihrer Bußgeldsache.
Bei der Fallbearbeitung richten wir unser Augenmerk auch auf die über das reine Bußgeld hinausgehenden drohenden Folgen einer Ordnungswidrigkeit, die für den Betroffenen oft viel nachteiliger sind, als das Bußgeld selbst. Dazu gehören namentlich das Fahrverbot und die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister FAER (früher Verkehrszentralregister VZR) in Flensburg. Selbst wenn sich ein Bußgeld im Einzelfall nicht völlig vermeiden lässt gilt doch: Manches (Regel-)Fahrverbot ist vermeidbar, der eine oder andere Punkt in Flensburg abwendbar, wenn frühzeitig und gezielt hierauf hingearbeitet werden kann. Und wenn an einem Fahrverbot im konkreten Fall kein Weg vorbei führt, lässt sich doch der Zeitpunkt, zu dem es wirksam wird, in den meisten Fällen terminlich so beeinflussen, dass es in einem möglichst günstigen Zeitraum abgeleistet werden kann, beispielsweise während eines ohnehin anstehenden Urlaubs, während Betriebsferien oder einer längeren Fortbildungsmaßnahme.
Ihr Ansprechpartner im Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Kai Sulzmann.