Als leitender Angestellter haben Sie eine Sonderstellung. Einerseits sind Sie Arbeitnehmer und stehen dem Unternehmen in eigenen Angelegenheiten wie jeder andere Beschäftigte gegenüber. Andererseits nehmen Sie den Ihnen unterstellten Mitarbeitern gegenüber Arbeitgeberfunktionen wahr.
Diese besondere Position spiegelt sich in zahlreichen gesetzlichen Sonderregelungen wider. So unterfallen Sie grundsätzlich nicht dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Auch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) findet keine Anwendung.
Vor allem aber bei Kündigungen ist die Klassifizierung als leitender Angestellter von Bedeutung. Entgegen weit verbreiteter Ansicht bedeutet eine solche Einordnung allerdings nicht, dass keine kündigungsschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten sind. Auch Führungskräfte unterliegen nämlich dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), so dass eine Kündigung nur möglich ist, wenn betriebs-, personen- oder verhaltensbedingte Gründe bestehen.
Gerade als Folge dieser „Zwitterstellung" kann es zu Streitigkeiten im laufenden Arbeitsverhältnis kommen bzw. Beratungsbedarf entstehen. Wir kennen die besondere Situation leitender Angestellter und helfen, Ihre Rechte insbesondere bei folgenden Aspekten wahrzunehmen und durchzusetzen:
Arbeitsrecht für leitende Angestellte in Darmstadt - Ihr Ansprechpartner ist:
Rechtsanwalt Kai Sulzmann
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