Das Landgericht Berlin kam zu der Überzeugung, dass verschiedene Facebook-Voreinstellungen gegen deutsches Datenschutzrecht verstoßen. Zu den unwirksamen Voreinstellungen gehöre beispielsweise der bereits aktivierte Ortungsdienst, wodurch der Aufenthaltsort der Facebook-App-Nutzer für ihre Chat-Partner angezeigt wird.
Zudem seien auch verschiedene Klauseln aus den Facebook-Nutzungsbedingungen unwirksam. Nach einer Klausel verpflichten sich die User des beliebten sozialen Netzwerks dazu, nur ihren echten Namen zu verwenden. Das Landgericht stellte jedoch mit diesem Urteil klar, dass Facebook-Nutzern auch eine anonyme Teilnahme durch die Verwendung eines Pseudonyms erlaubt werden müsse.