Im Jahr 2014 hatte Facebook den Instant-Messaging-Dienst WhatsApp übernommen. WhatsApp erhebt von den Nutzern verschiedene personenbezogene Daten wie Telefonnummern, Profilnamen, Profilbilder und Statusnachrichten. Diese Informationen muss Facebook zwar vorerst nicht löschen, darf sie aber auch ohne die Einwilligung des Nutzers nicht verwenden. Gegen diese Entscheidung kann beim Oberverwaltungsgericht Hamburg Beschwerde eingelegt werden.
Normen: § 3 Abs. 4 Nr. 5 BDSG, § 4a BDSG