Die Zubilligung einer Geldentschädigung im Fall einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung beruht auf dem Gedanken, dass ohne einen solchen Anspruch Verletzungen der Würde des Menschen ohne Sanktion bleiben würde mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit ausgehöhlt würde.
Eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung liegt - unabhängig davon, ob der Kläger fotografiert oder gefilmt worden ist - bereits in der veranlassten heimlichen Observation für die Dauer von 20 Arbeitstagen vor.